Im April 2015 ist ein Zwischenstand der Recherche erreicht, der die Veröffentlichung der Website rechtfertigt.
Kleine redaktionelle Veränderungen in Form und Inhalt werden ständig vorgenommen.
Wenn wesentliche Veränderungen in Text und Inhalt einzelner Kapitel vorgenommen werden, wird hier darauf besonders hingewiesen. Hier ist auch der Platz für sonstige aktuelle Meldungen aus dem Umfeld dieser Website.
Der Bürgermeister der Stadt Brühl, Dieter Freytag, zeigt sich bestürzt über das Schicksal von Gabriel Weber und seiner Familie. Er positioniert sich deutlich in Bezug auf eine erklärte, gelebte und dauerhafte Erinnerungskultur auch in diesem konkreten Fall, der eine Trennung "Hier die Bösen und da die Guten" nicht so einfach macht. Es ist eben keine Heldengeschichte, sondern eine Geschichte der Verstrickungen eines Brühler Bürgers und eines Städtischen Beamten dazu und genauso die Geschichte großen Unrechts- eine Geschichte aus dem Leben in der Diktatur.
Die Einstellung zweier Buchexemplare zu den Recherchen in das Stadtarchiv und in die Präsenzbibliothek der Stadtbücherei trägt zur inneren Versöhnung des Sohnes mit seiner Heimatstadt erheblich bei. Die Schmerzen über den Verlust des Vaters, der Zorn über die Karrieristen dieser Zeit bleibt.
Hier der Brief des Bürgermeisters im Wortlaut:
Das Dossier konnte nach Einsicht in die lange verschollen geglaubte Personalakte des Gabriel Weber abgeschlossen werden. Die Ergebnisse wurden in die Website eingearbeitet. Im Selbstverlag wurden die Texte der Website auch als Buch für Interessenten zugänglich gemacht. Die Herstellungskosten sind verhältnismäßig hoch. Das Buch kann für 40,00€ bei Interesse erworben werden.
Seit dem 17.01. befindet sich die Website in einer Überarbeitung, bei der die Ergebnisse der Recherche bezüglich der Personalakte eingearbeitet werden. Die Bearbeitung hält an. Im Anschluss kann der "Fall" Weber überraschenderweise in weiten Teilen als aufgeklärt bezeichnet werden. Das vorweg.
Endlich sind alle Hürden genommen. Ich darf die Akte einsehen und kopieren. Die Akte scheint vollständig. Sie ist ordentlich geführt, enthält sogar Teile, die nach dem Tod hinzugefügt wurden (wie z.B. die Zeitungsnotiz zur Hinrichtung wie auch ein Exemplar des so erschreckenden Plakats zur Bekanntmachung der Hinrichtung). Die bisher vorliegenden Informationen können jetzt nach und nach ergänzt werden.
Heute erreicht uns die beste denkbare Neujahrsbotschaft: Die Stadt Brühl bzw. ihr Rechtsamt hat die Prüfung des Antrags auf Akteneinsicht endlich abgeschlossen und gibt nach intensiver Prüfung jeder einzelnen Zeugin und jedes Zeugen die Akteneinsicht für den Rechtsnachfolger von Gabriel Weber, seinen Sohn Leo, am 25.04.2016 frei. Dann ist die letzte in der Akte vermerkte Zeugin 10 Jahre tot.
Tatsächlich besteht ein ganzer Teil der Personalakte aus Akten der damaligen polizeilichen Ermittlung. Heute ein Unding, damals aber durchaus üblich, wenn auch ohne Rechtsgrundlage. Mit der Akteneinsicht verknüpft sich die Hoffnung, nunmehr Hintergründe des Prozesses gegen Gabriel Weber aufklären zu können.
Mit der Freigabe der Akte für die Rechtsnachfolger verbindet sich die Hoffnung, dass die Akte zeitnah auch für das Stadtarchiv Brühl zugänglich und archivierbar wird. Der Rechtsnachfolger wird sein Einverständnis dazu geben.
Hier der entsprechende Link:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stellvertretend-hingerichtet-article1702253.html
Wie die Stadt Brühl mitteilt, befindet sie sich bzw. ihr Rechtsamt in einer eingehenden rechtlichen Prüfung des Wunsches nach
Einsichtnahme und schließt eine solche nicht mehr grundsätzlich aus. Für 4 von 31 in der Akte genannten Personen steht allerdings noch eine Überprüfung des Tages der Geburt an. Wenn auch bei
diesen Personen 100 Jahre seit Geburt vergangen sind, soll die Akte wohl freigegeben werden. Eine gute Nachricht!
So überraschend der Fund der Personalakte von Gabriel Weber so überraschend die Weigerung der Stadt, dem Sohn Einsicht zu gewähren. Und das nach 73 Jahren vergeblichen Bemühens um die Wahrheit und die Aufklärung des politischen oder auch persönlichen Hintergrunds der Anzeige bzw. des Urteils. Die Akte soll - so die Auskunft- zahlreiches prozessrelevantes Material beinhalten. Material, das eigentlich nicht in die Akte des Arbeitgebers gehört. Aber so war das damals halt: Der Angeklagte selber erhielt nie eine Anklageschrift geschweige denn die Familie eine Abschrift des Urteils. Der Arbeitgeber, hier die Stadt Brühl, sehr wohl.
Die Verweigerung der vollständigen Einsichtnahme wird folgendermaßen begründet: es seien in der Akte Rechte von Dritten berührt. Selbstverständlich könne man in den allgemeinen Teil Einsicht gewähren.
Eine nochmalige Begründung für den Wunsch nach Einsichtnahme und Hinweise auf die Vorgehensweise, die von der Landesregierung in solchen Fällen für die Behörden empfohlen wird, haben bis heute keinen Erfolg gebracht.
Die Praxis sowohl des Landesarchivs als auch des Bundesarchivs Koblenz sehen im Übrigen für Personalakten die
Einsichtnahmemöglichkeit 30 Jahre nach dem Tod vor. Was die sogenannten möglichen Rechte Dritter anbetrifft eine Frist von 60 Jahren nach dem jeweiligen Ereignis (in Ausnahmefällen der
besonderen Geheimhaltungsnotwendigkeit aus politischen Erwägungen auch länger). Diese letzte Sperrfrist ist bereits 2002 abgelaufen.
Der Neffe bzw. der Sohn haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie mögliche Rechte Dritter berücksichtigen bzw. für einen möglichen Rechtsverstoß die Haftung übernehmen. Übliche Praxis bei den großen Archivämtern.
Wir hoffen weiter auf eine positive Wendung. Zur Notwendigkeit der Einsichtnahme siehe auch die Schlussbemerkung im Abschnitt
"Spurensuche- der Sohn Leo"
Frau Freeriks vom Stadtarchiv Brühl teilt zu unserer großen Überraschung mit, dass die Personalakte des Gabriel Weber, die in den 50er Jahren als verschollen bezeichnet wurde, in den Aktenbeständen des Personalamtes Brühl vorhanden ist- einschließlich einer sog. Beiakte. Wir müssen nur einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Spannend, was in diesen Unterlagen zu finden sein mag.
In das Kapitel wurde die entsprechenden Informationen aus der umfangreichen Originalakte Anna Maria Weber
eingearbeitet.
Heute wurden wichtige Einzelheiten (mildernde Umstände, strafverschärfende Umstände, Ermittlungsrgebnisse etc) des schriftlichen
Todesurteils in das entsprechende Kapitel zum Urteil eingearbeitet und kleine Fehler korrigiert.
Das Kapitel "Kriminalbiologische Untersuchung" wurde heute überarbeitet und ergänzt: die ärztlichen Untersuchungsergebnisse sind eingearbeitet, auch der handgeschriebene Bericht des Gefangenen Gabriel Weber. Ebenso sind zu finden die Notizen des Gefängnisarztes während der Hinrichtung.
Ebenfalls ergänzt wurde das Kapitel "Hinrichtung" um die Informationen aus diesen Notizen.
Überraschend meldet sich heute das Stadtarchiv Brühl (Frau Freeriks) nach einem Hinweis von Hans J. Rothkamp und sagt bestmögliche Unterstützung bei der Recherche zu. Großartig.
Am selben Tag noch schickt das Archiv eine Kopie der Meldekarte "Weber" der Stadt Brühl von 1920. Auch die kurzfristige Abordnung nach Bromberg in Polen ist hier mit Datum vermerkt: 01.06.1940. Damit steht im Zusammenhang mit anderen Dokumenten fest: bis zum 31. 05.1940 war Weber Leiter der Wirtschaftsstelle Brühl und organisierte die Warenrationierung der Stadt Brühl.
Da die unterschiedliche Benennung der Funktion (Leiter Wirtschaftsamt) von Pott und Weber immer wieder - selbst im Urteil - zu Missverständnissen Anlass gibt, gilt ab jetzt für uns die Sprachregelung, die auch am ehesten dem damaligen Organisationsaufbau entspricht:
Dr. Josef Effertz wurde zum 01.09.1941 Nachfolger von Wilhelm Pott in Funktion und Amt bis zum 06. März 1945.
Gabriel Weber kehrte aus Bromberg wegen Krankheit bereits nach 6 Wochen um den 15.07.1940 wieder an seinen Arbeitsplatz Wirtschaftsstelle in Brühl zurück. Welche
Funktion er dann dort genau ausübte, bleibt unklar. Im Zuge der Umordnung der Verwaltung nach dem Weggang von Pott nach Wesseling ist Weber dann zum 01.07.1941 zum Fürsorgeamt gewechselt als
Abteilungsleiter Familienunterhalt.
Als Weber in Bromberg arbeitet, erschüttert ein gewaltiger Korruptionsskandal Bromberg. Der Oberbürgermeister und Kreisleiter Werner Kampe hat beschlagnahmte Einrichtungsgegenstände unterschlagen und zusätzlich 500.000,00 RM der Treuhandstelle Ost veruntreut. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wird aus Gründen der Parteiräson niedergeschlagen. Stattdessen belegt ihn ein Parteigericht mit einer "Warnung". Kurz darauf wird er 1941 Kreisleiter in Danzig.
Die Enttäuschung ist dann doch groß. Die herbeigewünschte Originalakte ist wie erwartet nicht vorhanden, die mit Aussicht auf Erfolg erhoffte Gnadenakte ist offensichtlich vernichtet.
Neues erfahren wir aus der Mitgliedkartei der NSDAP: Gabriel Weber wurde bereits 8 Tage nach seiner Verhaftung und den ersten Verhören aus der Partei ausgeschlossen. Er war Mitglied seit dem 1.5.1937.
Es liegt ein Aktenauszug der Personalakte der Stadt Brühl vor mit den entsprechenden Hinweisen zur Beamtenlaufbahn.
Im sog. Mordregister des Reichsjustizministeriums ist die Hinrichtung Gabriel Webers unter der Nr. 1265/42 erfasst.
Hildegund Batta war 10 Jahre, als der Onkel hingerichtet wurde. Sie hat die Hinrichtung immer wieder beschäftigt, ohne dass sie
Möglichkeiten sah, den Geheimnissen auf die Spur zu kommen.
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